Mitarbeiterentsendung nach Luxemburg
Einsätze in Luxemburg – Anforderungen frühzeitig im Blick behalten
Luxemburg ist für viele Handwerksbetriebe ein attraktiver Einsatzort – insbesondere durch die Nähe zu Deutschland und die hohe Nachfrage im Bau- und Ausbaugewerbe. Bei der Entsendung von Mitarbeitern gelten jedoch besondere Regelungen, die über die allgemeinen EU-Vorgaben hinausgehen. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich diese Anforderungen gut umsetzen.
Grundlagen der Entsendung nach Luxemburg
Als EU-Mitgliedstaat ermöglicht Luxemburg grundsätzlich die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung. Gleichzeitig bestehen klare Vorgaben für Unternehmen und entsandte Mitarbeiter.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Abläufe und unterstützen Sie bei der Vorbereitung.
Wichtige Anforderungen im Überblick
Vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten kann eine Meldung bzw. Anzeige beim luxemburgischen Wirtschaftsministerium erforderlich sein. Dabei wird geprüft, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllt.
Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen diese Meldung relevant ist und wie der Ablauf in der Praxis funktioniert.
Je nach Art der Tätigkeit – insbesondere bei Bauleistungen, Werklieferungen oder Leistungen für Privatkunden – kann eine steuerliche Registrierung in Luxemburg erforderlich werden.
Wir geben Ihnen einen Überblick über typische Konstellationen im Handwerk und worauf Sie achten sollten.
Vor Beginn der Tätigkeit müssen entsandte Mitarbeiter über ein zentrales Online-Meldeportal in Luxemburg angemeldet werden. Im Rahmen dieser Meldung ist auch eine Kontaktperson zu benennen, die während des Einsatzes für die Behörden erreichbar ist. Diese Person dient als Ansprechpartner für die Arbeitsinspektion und kann z. B. ein eingesetzter Mitarbeiter oder eine beauftragte Person sein.
Wir zeigen Ihnen, wie das Meldeverfahren funktioniert und welche Angaben erforderlich sind.
Auch bei Einsätzen in Luxemburg bleiben Ihre Mitarbeiter in der Regel weiterhin in Deutschland sozialversichert. Die A1-Bescheinigung dient als entsprechender Nachweis und sollte vor Beginn des Einsatzes beantragt werden.
Wir informieren Sie über die praktische Umsetzung.
Für entsandte Mitarbeiter gelten die in Luxemburg üblichen Arbeitsbedingungen.
Dazu gehören insbesondere:
- branchenspezifische Mindestlöhne
- Arbeitszeiten und Zuschläge
- Regelungen aus Tarifverträgen
Wir geben Ihnen einen Überblick über die relevanten Vorgaben im Handwerk.
Während des Einsatzes müssen bestimmte Unterlagen verfügbar sein – in der Regel auch kurzfristig und ggf. in verständlicher Form für die Behörden.
Typische Unterlagen sind z. B.:
- Arbeitsverträge
- Entsendenachweise
- Lohnunterlagen
Wir zeigen Ihnen, welche Dokumente in der Praxis wichtig sind.