Angebot für Exporteinsteiger und Exportprofis
Mitarbeiterentsendung ins Ausland
Mitarbeiter im EU-Ausland einsetzen – gut vorbereitet und sicher organisiert
Der Einsatz eigener Mitarbeiter im Ausland gehört für viele Handwerksbetriebe zum Tagesgeschäft – sei es für Montagearbeiten, Baustellen oder kurzfristige Projekte. Damit Ihre Mitarbeiterentsendung reibungslos funktioniert, ist es wichtig, die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig zu berücksichtigen. Wir unterstützen Sie dabei mit praxisnaher Orientierung.
Grundlagen der Mitarbeiterentsendung
Bei einer Entsendung bleiben Ihre Mitarbeiter in der Regel weiterhin bei Ihrem Betrieb in Deutschland angestellt und werden für einen begrenzten Zeitraum im Ausland eingesetzt. Innerhalb der EU gelten dafür klare Regelungen, die den Einsatz grundsätzlich erleichtern – gleichzeitig sind bestimmte Nachweise und Meldungen erforderlich.
Wichtige Anforderungen im Überblick
Ihre Mitarbeiter bleiben während der Entsendung in der deutschen Sozialversicherung. Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis und sollte vor Beginn des Auslandseinsatzes beantragt werden.
Wir zeigen Ihnen, wie die Beantragung in der Praxis erfolgt und was zu beachten ist.
Viele EU-Länder verlangen eine vorherige Meldung der eingesetzten Mitarbeiter über digitale Meldeportale.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die typischen Verfahren und unterstützen bei der Vorbereitung.
Für entsandte Mitarbeiter gelten im Ausland bestimmte Mindestarbeitsbedingungen, z. B. in Bezug auf Vergütung oder Arbeitszeiten.
Wir erläutern Ihnen die grundlegenden Anforderungen und typische Praxisfälle im Handwerk.
Während des Auslandseinsatzes sollten bestimmte Unterlagen verfügbar sein, z. B.:
- A1-Bescheinigung
- Arbeitsverträge
- Nachweise zu Arbeitszeiten und Vergütung
Wir geben Ihnen eine praxisorientierte Übersicht.
Die Dauer der Entsendung kann Einfluss auf verschiedene Anforderungen haben, z. B. bei Sozialversicherung oder Meldungen.
Wir zeigen Ihnen, welche Aspekte Sie bei der Planung berücksichtigen sollten.