Angebot für Exporteinsteiger und Exportprofis

Warenlieferung ins Ausland 

Dann sind Sie hier richtig!

Handwerk begeistert weltweit

Das Handwerk im Kammerbezirk Frankfurt-Rhein-Main denkt und handelt international. Für Betriebe, die in Auslandsmärkten aktiv sind oder sich über politische und rechtliche Rahmenbedingungen informieren möchten, stehen die Experten der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zur Verfügung.

Auch im Ausland genießt Handwerk aus Deutschland hohes Ansehen. Montagearbeiten in der Schweiz durchführen? Auf einer Messe in Italien ausstellen? Teile in China einkaufen? Gut informiert ist halb gewonnen! Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen und vermitteln wertvolle Kontakte.

  • Wir sind Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Export und um Ihr Zielland – ob nebenan oder am anderen Ende der Welt.
  • Wir unterstützen Sie individuell und kostenfrei bei Ihrem erfolgreichen Einstieg ins weltweite Auslandsgeschäft – von der Anbahnung bis zur Abwicklung Ihrer Aufträge.
  • Wir bündeln hier die wichtigsten Informationen für Sie als hessischer Handwerksunternehmer – ob Länderwissen, landesspezifische Vorgaben, Links zu Behörden oder Tipps für Geschäftskontakte und Exportwissen.
  • Wir bieten regelmäßige Informationsveranstaltungen und Unternehmer-/Messereisen an. 

Auftragsabwicklung im Ausland

Grundsätzliches:

  • Dienstleistungsanzeige: In vielen Ländern der EU müssen Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen ordnungsgemäß und ggf mit der erforderlichen Qualifikation des Inhabers in Deutschland bei der Handwerkskammer registriert ist.
  • SteuernIn vielen Ländern Europas besteht bei Arbeiten mit Grundstücksbezug für gewerbliche Kunden keine steuerliche Registrierungspflicht. Rechnungen können dann netto gestellt werden (Ausnahmen z. B. Bauleistungen in Luxemburg und Norwegen). Nehmen Sie aber Subunternehmer mit oder arbeiten Sie für Privatkunden, müssen Sie sich vor Ort zur Umsatzsteuer registrieren.
  • Sozialversicherung: Sie und Ihre Mitarbeiter für den Zeitraum Ihres kurzfristigen Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland sozialversichert. Als Nachweis für die bestehende Sozialversicherung benötigen Sie die für zwei Jahre geltende Entsendebescheinigung A1, die beim Rentenversicherungsträger (das ist meist die gesetzliche Krankenkasse) beantragt wird.
  • Meldung Mitarbeiter: In vielen Ländern Europas müssen Sie Ihre Mitarbeiter für den Zeitraum ihrer Tätigkeit im Ausland anmelden. Sprechen Sie uns gerne an- wir können mit Formularen und Tipps weiterhelfen.